Praxis-Versorgungswerk
Das Praxis-Versorgungswerk ist ideal konzipiert für arbeitgeberfinanzierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich nicht um eine Entgeltumwandlung, d.h. Arbeitnehmer müssen nicht auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten.
Möglichkeiten/Nutzen/Vorteile
- Parallele Nutzung zu bestehenden Durchführungswegen (z.B. Direktversicherung) möglich, damit doppelte Nutzung der Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung.
- Das Unternehmen entscheidet über die Geldanlage, keine Versicherungslösung.
- Die Liquidität kann im Unternehmen verbleiben, Aufbau von hohen Liquiditätsbeständen (Hausbankeffekt).
- Innenfinanzierungseffekte durch die „eigene Hausbank“, Liquidität fließt z.B. nicht an eine Versicherungsgesellschaft ab.
- Mitarbeiterbindung durch eine qualifizierte Versorgungszusage.
- Liquiditätsbestand, in Höhe der Anwartschaft, wird bei Praxisübergabe vom Erwerber übernommen. Der übersteigende Teil steht dem Veräußerer zu.
- Kein Kapitalabfluss, erst bei Auszahlung zum 67. Lebensjahr des Mitarbeiters
- Kein zugesagter Garantiezins, somit keine unkalkulierbaren Risiken
- Nur Kapitalauszahlungen. Kein Langlebigkeitsrisiko.