Merkmale einer Riester-Rente
Zulagen
- Ab 2018 liegt die Grundzulage bei 175€ p.a.
- Kinderzulage: für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren ist, beträgt sie 300€ pro Jahr und Kind; für davor geborene Kinder 185€ p.a.; Kinderzulage wird solange gezahlt wie auch Kindergeld gezahlt wird
- Die volle Zulage wird nur dann gezahlt , wenn 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag gezahlt werden
Steuervorteile
- Zudem kann es zu einem Steuervorteil kommen (Sonderausgabenabzug); Förderfähiger Höchstbeitrag 2.100€ p.a. unter Berücksichtigung der Zulage
Garantie
- Garantie auf die eingezahlten Beiträge (nach Kosten)
Auszahlung/Kündigung
- Eine Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn ist nur begrenzt möglich (höchstens 30%)
- Im Falle einer Kündigung der Riester – Rente sind alle erhaltenen Förderungen zurück zu zahlen
- Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll zu versteuern
- Die Riester-Rente wird mit der Grundsicherung verrechnet; jedoch gibt es im Alter und bei Erwerbsminderung künftig einen Freibetrag von 100€ monatlich
Todesfall
- Todesfall in der Ansparphase: Das Vertragsguthaben abzüglich der erhaltenen Förderung kann vererbt werden; die Förderung ist allerdings zurück zu zahlen; Ausnahmen: Auf den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder auf ein Kind für das noch Kindergeldanspruch besteht kann das Vertragsguthaben übertragen werden (bestehender oder neu abzuschließender Vertrag)
- Todesfall in der Auszahlungsphase: „Förderunschädlich“ geht das an Ehepartner (s.o.) mit eigenem Riester –Vertrag; bei Tod nach dem 85. Lebensjahr besteht kein Anspruch mehr; weiterhin sind die Vertragsbedingungen des Anbieters zu beachten
Stand 08/2017