Private (ungeförderte) Rentenversicherung
Vorteile:
- Rentenzahlungen müssen nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden
- (z.B. 18% bei Rentenbeginn mit Alter 65).
- Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten
- Rente ist derzeit beitragsfrei in der Krankenpflichtversicherung der Rentner
- Bei Entnahmen nach 12 Jahren und Endalter mind. 62 Jahre werden nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
- Aufschiebende Wirkung der Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen im Vergleich zur Direktanlage
Nachteile:
- Keine Förderung mit Zulagen oder Steuerersparnissen in der Ansparphase
- Bei Kapitalauszahlung vor dem 62. Lebensjahr wird der Ertrag ab 2009 pauschal mit 25% plus KiSt und SolZ besteuert
(die steuerlichen Angaben beziehen sich auf Verträge ab 2005)